Nachlassverwalter & Nachlassverwaltung
Nachlassverwaltung im Todesfall
In den meisten Fällen wird nach einem Todesfall ein Testament oder Erbvertrag eröffnet. Im Regelfall erfolgt dies durch das Nachlassgericht. Der Nachlassverwalter informiert die gesetzlichen Erben sowie die im Testament oder Erbvertrag nicht gesetzlich festgelegten Erben. Sollten keine Erben existieren, dann kann das Nachlassgericht einen Nachlassverwalter mit den zu erledigenden Aufgaben einsetzen. Dieser verwaltet und sucht nach weiteren Angehörigen der Erbmasse.
Weiterhin kann der Einsatz eines Nachlassverwalters die Beerbenden vor einer Verschuldung schützen.
Die Aufgaben eines Nachlassverwalters
- Pflege, Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
- Wertgegenstände ausfindig machen und in die Erbmasse mit aufnehmen
- Prüfen aller bestehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen
- Befriedigung der Nachlassgläubiger aus der Erbmasse, d. h. noch bestehende Schulden zu begleichen
- Aufteilung der Erbmasse, die nach der Befriedigung eventueller Gläubiger übrig bleibt, gemäß der Erbfolge
Die Aufgaben einer Nachlassverwaltung sind sehr vielfältig, daher arbeiten wir eng mit dieser zusammen.
Diskret und zuverlässig arbeiten wir hier jeden Auftrag zeitgemäß ab.
Denis Blum
Anfragen unter
Funk: (0171) 9277777

